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2022-11-15 16:43:02 By : Ms. megan pi

Das Ablaufdatum für die deutschen Atomkraftwerke wurde bis April verlängert. Nun liegen Details zur geplanten Änderung des Atomgesetzes vor.

Der Kanzler hat entschieden: Die verbliebenen drei deutschen Kernkraftwerke sollen länger laufen. Statt bis zum 31. Dezember 2022 können sie bis zum 15. April 2023 Strom liefern. Allerdings laufen die Kraftwerke den Plänen zufolge bis zum neuen Enddatum nicht ununterbrochen und auch nicht mit voller Leistung. Über den Gesetzentwurf diskutiert am Mittwoch erstmals der Bundestag; bereits am Freitag soll abgestimmt werden. Ein Überblick über die Inhalte:

Im September war eine Ventil-Leckage in dem bayerischen Kernkraftwerk bekannt geworden. Für die Wartung musste das Kraftwerk für knapp eine Woche heruntergefahren werden – seit Ende Oktober ist es wieder am Netz. Laut dem Betreiber PreussenElektra kann Isar 2 noch bis Mitte Dezember die volle Leistung bringen.

Der Meiler kann mit den vorhandenen Brennstäben noch "bis voraussichtlich Anfang März 2023" laufen. Das teilte die Bundesregierung mit. "Dabei können zwischen anfänglich etwa 95 Prozent der elektrischen Nennleistung bis etwa 50 Prozent der elektrischen Nennleistung zum Ende bereitgestellt werden", heißt es im Gesetzentwurf Insgesamt würden im neuen Jahr rund zwei Terawattstunden (TWh) Strom erzeugt. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 wurden laut Bundesnetzagentur in Deutschland rund 504 TWh Strom verbraucht.

Das Kraftwerk in Baden-Württemberg kann laut dem Gesetzentwurf zum Jahresende heruntergefahren werden, "um im Anschluss den Reaktorkern zu rekonfigurieren". Das Prozedere dauert demnach etwa zwei bis drei Wochen. "Im Anschluss an diesen Stillstand kann das Kernkraftwerk Neckarwestheim 2 wieder hochgefahren und bis zum 15. April 2023 betrieben werden." Dabei könnten anfänglich etwa 70 Prozent der elektrischen Nennleistung geliefert werden. Der Wert sinkt anschließend auf "etwa 55 Prozent". Insgesamt werde Neckarwestheim 2 im nächsten Jahr damit rund 1,7 TWh Strom erzeugen.

Auch in der Anlage in Niedersachsen sind Arbeiten nötig, um eine längere Laufzeit als bisher geplant zu ermöglichen. Das Kraftwerk "muss voraussichtlich Ende Januar 2023 für etwa zwei Wochen heruntergefahren werden, um die Brennelemente im Kern zu rekonfigurieren", heißt es im Gesetzentwurf. "Anschließend kann die Anlage bis zum 15. April ihren Leistungsbetrieb fortsetzen." Dabei nehme die Leistung "sukzessive ab". Insgesamt könnten 2023 noch etwa 1,7 TWh Strom erzeugt werden.

Kritikerinnen und Kritiker der Laufzeitverlängerung hatten während des Koalitionsstreits über den Akw-Weiterbetrieb darauf hingewiesen, dass die Anlagen wegen des zum Jahreswechsel erwarteten Atomausstiegs schon länger als eigentlich üblich nicht mehr im großen Stil auf Sicherheitsrisiken überprüft wurden. Dabei geht es um die sogenannte periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ), die besonders umfangreich ist und eigentlich alle zehn Jahre erfolgen muss. Für die drei Kraftwerke erfolgte die letzte PSÜ aber schon 2009.

"Mit Blick auf den äußerst kurzen Zeitraum des Weiterbetriebs von wenigen Monaten ist zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes von der Durchführung einer periodischen Sicherheitsüberprüfung – als Ergänzung zur fortlaufenden aufsichtlichen Überprüfung – abzusehen", heißt es nun im Gesetzentwurf. Es wäre "unmöglich", eine PSÜ vorzunehmen und mögliche Erkenntnisse daraus noch zu berücksichtigen. Jedoch sei "die Sicherheit der Anlagen fortlaufend durch eine umfassende staatliche Aufsicht auf Grund des geltenden Rechts auf einem hohen Niveau sichergestellt".